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News Kategorie: Haushaltsgeräte
Marke: Miele

Miele bietet zeitlich unbegrenzte Garantieverlängerung an - Auch bei Bedienfehlern und höherer Gewalt

Haushaltsgeräte Miele bietet zeitlich unbegrenzte Garantieverlängerung an - Auch bei Bedienfehlern und höherer Gewalt - News, Bild 1
23.01.2018 07:13 Uhr von Jochen Wieloch

Miele hat seinen Garantieservice um einen Komplettschutz auch für Geräte ergänzt, die zehn oder mehr Jahre alt sind.

Egal, ob Material-, Produktions- oder Bedienfehler, ob höhere Gewalt oder Verschleiß: Die Reparatur bleibt für den Kunden kostenlos. Würde sich eine Reparatur aufgrund des Alters des Gerätes nicht mehr lohnen, erhält der Kunde stattdessen eine Beteiligung an einem Neukauf.

Monatlicher Beitrag

Für dieses Paket mit der Bezeichnung „Miele Service Zertifikat Plus“ (MSZ Plus) zahlt der Kunde einen monatlichen Beitrag. Dieser liegt einheitlich bei acht Euro, wenn das Gerät bei Abschluss des Vertrages älter ist als zwei Jahre. Backofen, Kochfeld und Dunstabzugshaube gelten dabei als ein Gerät, ebenso Kühlschrank und Gefriergerät. Und: Schließt ein Kunde zwei MSZ Plus ab, lässt sich ein weiteres Gerät kostenlos mitversichern.

Miele bietet seinen Kunden bislang zwei Optionen, die (kostenlose) zweijährige Herstellergarantie zu verlängern: Fünf statt zwei Jahre kosten 149 Euro („MSZ 5“), und bei insgesamt zehn Jahren sind es 329 Euro („MSZ 10“). Da Miele die MSZ selbst abwickelt, also ohne Kooperation mit einem Versicherer, lassen sich diese aus rechtlichen Gründen aber nur innerhalb der ersten zwei Jahre abschließen. Auch eine Garantieverlängerung deutlich über zehn Jahre wäre nicht möglich.

Abschluss jetzt jederzeit möglich

Beide Lücken schließt jetzt das MSZ Plus, da hier die Abwicklung durch die Wertgarantie Group erfolgt. Das MSZ Plus kann jederzeit abgeschlossen werden, also auch noch Jahre nach Ablauf der regulären Garantiezeit oder auch eines MSZ 5 oder 10. Nach zwölf Monaten verlängert sich das MSZ Plus jeweils um weitere zwölf Monate, sofern nicht der Kunde drei Monate vor Ablauf kündigt.

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Jochen Wieloch
Autor Jochen Wieloch
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Datum 23.01.2018, 07:13 Uhr